EDPG Löcknitz

Europaschule Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz
Friedrich-Engels-Straße 5-6, 17321 Löcknitz
E-Mail: dpg-loecknitz@kreis-vg.de
Telefon: 039754 21179

Schulleitung: Frau Jende

 

Mitteilung vom 31.01.2024

Liebe SchülerInnen,

liebe Eltern,

 

da sich für Freitag erneute Streiks angekündigt haben, hat das Ministerium die Zeugnisausgabe auf morgen vorverlegt. Sie finden im Vertretungsplan die Zeugnisausgaben der Klassen 7,8,10 und 11 mit den entsprechenden Lehrkräften. Danach ist nicht Unterrichtsschluss, sondern Unterricht nach Stundenplan.
Am Freitag ist Unterricht nach Stundenplan und die Zeugnisausgaben der 9. Klassen finden Sie ebenfalls im Vertretungsplan. Es gelten nur SuS als entschuldigt, die aufgrund eines streikenden Verkehrsunternehmens nicht zur Schule kommen können. Alle anderen haben Anwesenheitspflicht. Uns liegen derzeit keine Informationen vor, dass sich überhaupt ein Verkehrsunternehmen unserer Region am Streik beteiligt.

 

Wir wünschen allen erholsame Winterferien!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 08.01.2024

Tag der offenen Tür am EDPG Löcknitz am 20.01.2024 

 

Am 20.01.2024 wird in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr wieder ein umfangreiches Programm im Rahmen des Tags der offenen Tür stattfinden. Starten wird der Tag mit der Einführungsveranstaltung für die Eltern um 10.00 Uhr im Raum E04/05. Hier erhalten Sie die wesentlichen Informationen zum Ablauf des Schuljahres sowie zur Anmeldung. Schülerexperimente, Probeunterricht, Yoga, Zumba, Rallyes, Modellausstellungen und Knobelaufgaben liefern einen Einblick in das Schulleben des EDPGs. Wer möchte, kann gerne mit Schülerlotsen das Schulgelände erkunden. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die 12. Klassen veranstalten einen Kuchenbasar.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Veranstaltungsplan Veranstaltungsplan.

Mitteilung vom 04.01.2024

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

 

am Montag, den 08.01.2024, wird durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald die Schülerbeförderung ausgesetzt. Hinsichtlich des Unterrichts werden Aufgaben nach Stundenplan in der Schule erteilt oder die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die Aufgaben über itslearning zu Hause. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, bei Fragen zu den erteilten Aufgaben mit den Lehrerinnen und Lehrern über itslearning in Kontakt zu treten. Die Schülerinen und Schüler, die nicht zur Schule kommen, gelten an diesem Tag als entschuldigt.

 

Die Schulleitung

Mitteilung vom 04.10.2023

Liebe Eltern,

anbei das Schreiben des Bildungsministeriums zur Auswertung der kompetenzorientierten Lernstandsrückmeldung zur Kenntnisnahme.

 

Die Schulleitung

Mitteilung vom 29.06.2023

Liebe Eltern,

 

bitte beachten Sie das Schreiben von Frau Oldenburg. Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Lehrkraft - auch im Seiteneinstieg - haben, freuen wir uns, Sie am 30. Juni 2023 von 16:00 - 18:00 Uhr in Pasewalk, Kulturforum Historisches U, begrüßen zu dürfen.

 

Die Schulleitung

 

Mitteilung vom 31.05.2023

Wichtige Info:

 

Das Sekretariat ist zurzeit nicht besetzt!

Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an die KlassenlehrerInnen.

Mitteilung vom 02.05.2023

Wichtig:

der heutige Infoabend zum Thema Cybermobbing fällt leider krankheitsbedingt aus!

Mitteilung vom 30.04.2023

Infoabend am 02.05.2023

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns, Sie in Kooperation mit dem Begegnungszentrum mia in Löcknitz, zu einem Infoabend zum Thema Cybermobbing und Recht am eigenen Bild einzuladen. Die Referentin und Rechtsanwältin, Frau Stückmann erläutert anhand von praktischen Fällen die beschriebenen Themenfelder. Der Infoabend beginnt um 18:45 Uhr, da es sich um eine Liveübertragung handelt, ist ein flexibler Start nicht möglich.
Mit Frau Semmler, Präventionsbeauftragte der Polizei Pasewalk, haben wir eine weitere Fachperson ins Boot holen können. Nach dem Ende der Übertragung ca. 20:30 Uhr steht sie Ihnen bezüglicher Rückfragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist ausschließlich für Eltern bestimmt, nicht für Schülerinnen und Schüler. Der Infoabend findet in den Räumlichkeiten des Begegnungszentrums mia statt. Adresse: Am See 3b / 17321 Löcknitz. 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Ihre Schulleitung und das Orga-Team

Gruß 

Florian Brennenstuhl

Mitteilung vom 25.04.2023

Herzlichen Glückwunsch!

 

Diercke WISSEN 2023

Emil Arndt hat an Deutschlands größtem Geographiewettbewerb teilgenommen und den Sieg auf Schulebene erlangt. Nun müssen nur noch zwei Hürden überwunden werden! Indem sich Emil als Sieger unserer Schule gegen seine Mitschüler durchsetzen konnte, qualifizierte er sich für den Landesentscheid Ende März in Mecklenburg-Vorpommern. 

Im Falle eines Weiterkommens auf Landesebene würde sich Emil einen Platz im großen Finale von Diercke WISSEN am 16. Juni 2023 in Braunschweig sichern, in dem die besten Geographieschüler/innen Deutschlands gegeneinander antreten.

 

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg!

Mitteilung vom 24.03.2023

Liebe Eltern, 

liebe Lehrkräfte, 

 

kurz zur Erinnerung: am Dienstag, den 28.03.23, findet von 18.00 - 20.00 Uhr in der Schule in Raum E01 die Informationsveranstaltung zum Thema "Wege aus der Sucht" statt. 

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

 

Die Schulleitung

Mitteilung vom 22.02.2023

Liebe SchülerInnen,

 

auch in diesem Jahr gibt es eine neue Runde des Geographiewettbewerbs Diercke WISSEN. 

Diercke WISSEN ist mit über 300.000 Teilnehmern Deutschlands größter Geographiewettbewerb und richtet sich jährlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7-10.

Der Wettbewerb findet am Donnerstag, 02.03.2023, in der 1. Lernzeit an unserer Schule statt.

Dazu könnt ihr euch über euren Geographielehrer anmelden.

Der Schulsieger nimmt am Landesentscheid für Mecklenburg-Vorpommern teil.

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 21.02.2023

Liebe Eltern, 

liebe Lehrkräfte, 

 

kurz zur Erinnerung: heute findet von 18.00 - 20.00 Uhr in der Schule in Raum E01 die Informationsveranstaltung zum Thema "Was ist Sucht" statt. 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 18.01.2023

Liebe Eltern,

liebe SchülerInnen,

liebe Interessierte, 

 

wir möchten noch einmal daran erinnern:

wer gerne einmal die Schule besichtigen möchte, hat den kommenden Samstag, am 21.01.2023, am Tag der offenen Tür von 10.00 - 12.00 Uhr Gelegenheit dazu. Es warten spannende Experimente, Vorträge und mehr auf alle Interessierten. 

Der Veranstaltungsplan findet sich hier.

 

Euer EDPG

Mitteilung vom 04.01.2023

Liebe Eltern, 

liebe Lehrkräfte, 

 

kurz zur Erinnerung: am 12.01.2023 findet von 18.00 - 20.00 Uhr in der Schule in Raum E01 die Informationsveranstaltung der Polizei zum Thema "Illegale Drogen - Aussehen, Wirkung, Strafbarkeit" statt. 

Bei Interesse melden Sie sich bitte schnellstmöglich per Mail an.

 

Derzeit ist das Sekretariat nicht besetzt. Daher bitten wir Sie Sich in dringenden Fällen per Mail zu melden oder auf den Anrufbeantworter zu sprechen.

 

Wer gerne einmal die Schule besichtigen möchte, hat am 21.01.2023 am Tag der offenen Tür von 10.00 - 12.00 Uhr Gelegenheit dazu. Es warten spannende Experimente, Vorträge und mehr auf interessierte SchülerInnen und Eltern.

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 17.11.2022

Liebe Eltern, 

liebe Lehrkräfte, 

 

am 12.01.2023 findet von 18-20.00 Uhr in der Schule in Raum E01 die Informationsveranstaltung der Polizei zum Thema "Illegale Drogen - Aussehen, Wirkung, Strafbarkeit" statt. Um eine Übersicht der Teilnehmerzahl zu erlangen, melden Sie sich dafür bitte bis zum 20.12.2022 entweder telefonisch oder per Mail im Sekretariat an. Die Veranstaltung ist ausschließlich für Eltern und Lehrkräfte bestimmt, nicht für Schülerinnen und Schüler. 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 19.10.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

liebe Eltern, 

 

am Dienstag, den 25.10.22, haben wir um 18.00 Uhr in Raum E01 eine Zusammenkunft mit euch / Ihnen, der Polizei sowie Lehrerinnen und Lehrern und der Präventionsbeauftragten der Polizei geplant, um die Drogenproblematik zu thematisieren und gemeinsam Handlungs- und Präventionsoptionen zu ermitteln. Um den räumlichen Bedarf zu planen, bitten wir um eine Anmeldung per Mail bis Sonntag, den 23.10.22 im Sekretariat und hoffen auf eine rege Beteiligung! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 20.04.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

 

bitte denken Sie daran morgen Früh die Selbsttests in der Häuslichkeit durchzuführen und das entsprechende Formular des Nachweises bei Unterrichtsbeginn vorzulegen (Erklärung Testung Häuslichkeit) . Die Testungen finden ab kommender Woche 2x wöchentlich montags und donnerstags in der Häuslichkeit statt. Dafür bekommen Ihre Kinder die entsprechende Testanzahl mit nach Hause. 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart nach den Osterferien und unseren Abiturienten maximale Erfolge!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 18.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

liebe Eltern, 

 

bitte denken Sie daran bei Schulantritt am 21. Februar 2022 die Erklärung zum Reiseverhalten vorzuzeigen, sonst darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen. Wir werden in der ersten Schulwoche nach den Winterferien aufgrund der hohen Inzidenzzahlen täglich testen, denken Sie dementsprechend an die Nachweise bei einer Testung in der Häuslichkeit. Es gilt auch weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer MNB auf und in den schulischen Anlagen. Anliegend können Sie bei Interesse an einer Umfrage zum Lernen in Pandemiezeiten (Anschreiben Befragung) teilnehmen. 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen einen guten Start ins 2. Schulhalbjahr! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 28.01.2022

Liebe Eltern, 

liebe zukünftige SchülerInnen, 

liebe Interessierte,


im Mittelpunkt unserer Schule stehen deutsche und polnische SchülerInnen. Seit 1995 besuchen polnische SchülerInnen des Partnerlyzeums in Police und deutsche SchülerInnen unsere Europaschule Deutsch-Polnisches Gymnasium. Dadurch gehören gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Akzeptanz zu den Werten, welche man an unserer Schule täglich lebt. 
Wir sind eine gebundene Ganztagsschule, die den SchülerInnen innerhalb des Schulalltags verbindliche Lernzeiten zu Lernförderungsmöglichkeiten und Erweiterungen individueller Kompetenzen in Form von Sport-, Kreativitäts-, Sprach- und Naturwissenschaftsangeboten bietet.
Darüber hinaus umfasst unser Konzept ebenso die Weiterentwicklung der Muttersprachkompetenz für polnischsprachige SchülerInnen, das wir als eigenes Hauptfach anbieten. Voraussetzung dafür ist eine gute mündliche polnische Sprachkompetenz.
Alle Informationen zu den Anmeldemodalitäten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Seite Tag der offenen Tür aufgeführt.


Euer EDPG

Mitteilung vom 17.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

liebe Eltern, 

 

im Auftrag des Ministeriums sollen die Schulen den Bedarf an impfinteressierten Schülerinnen und Schülern abfragen. Nehmen Sie dazu bitte das Schreiben an die Eltern sowie die Pressemitteilung der STIKO zur Kenntnis. Bei Interesse geben Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens 21.01.22 bei der Klassenleitung ab! 

Zur Vorbereitung des möglichen Impftermins sollten folgende Bögen (Anamnese-Impfeinwilligung + Aufklärung) ausgefüllt und zum Impftermin mitgebracht werden.

 

Bleiben Sie gesund! 

 

Die Schulleitung

Mitteilung vom 03.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

liebe Eltern,

 

mit dem Beginn des neuen Jahres 2022 wird die Testfrequenz in den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen von zweimal auf dreimal pro Woche erhöht. Neu ist außerdem, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sich im Rahmen der Teststrategie dreimal pro Woche testen lassen müssen. Die Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Von der Teststrategie ausgenommen sind lediglich die Personen, die bereits eine sog. Boosterimpfung erhalten haben und wenn seit dieser Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Für die Durchführung der Testungen der Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin die bestehenden Verfahren:

1. Testung mittels eines anerkannten Selbsttests in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte,

2. die Testung in einem anerkannten Testzentrum und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn,

3. die Testung in einer anerkannten Teststelle und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn oder

4. die Testung in der Häuslichkeit und Vorlage der Bestätigung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler über ein negatives Testergebnis.

Den Schülerinnen und Schülern, die die Testung in der Häuslichkeit vornehmen möchten, werden natürlich von der Schule für je eine Woche die Selbsttests zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie dafür einen formlosen Antrag im Sekretariat ab.

Wir wünschen allen ein glückliches, neues Jahr und vor allem viel Gesundheit!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 17.12.2021

Liebe Schüler*Innen,

liebe Eltern, 

 

nach den Weihnachtsferien besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf und in allen schulischen Anlagen sowie im Unterricht. Die Schüler*Innen müssen bei Schulantritt am Montag (03.01.2022) die Erklärung zum Reiseverhalten vorlegen, Informationen zum Datenschutz sind hier zu finden. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Schüler*Innen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. :

 

Erstmal wünschen wir euch jedoch erholsame Weihnachtsferien sowie einen guten Start ins neue Jahr 2022!

Bleibt gesund! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 29.11.2021

Liebe Schüler*Innen,

liebe Eltern, 

anliegend erhalten Sie das Schreiben des Ministeriums an die Eltern sowie die Merkblätter des Gesundheitsamtes für Infizierte, ungeimpfte und geimpfte Kontaktpersonen einer positiv auf Covid19 getesteten Person zur Kenntnisnahme. 

 

Wir wünschen allen eine besinnliche und gesunde Vorweihnachtszeit! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 02.11.2021

Liebe Schüler*Innen, 

liebe Eltern, 

 

ab morgen, Mittwoch (03.11.) gilt auf und in allen schulischen Anlagen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, also auch im Unterricht. In dieser Woche sind Mittwoch und Freitag die Testtage. Ab dem 08.11. wird wie gehabt montags und donnerstags getestet. 

Innerhalb der kommunalen Gesundheitswoche gibt es Angebote zur Sucht- und Drogenprävention für Eltern, an denen Sie gern teilnehmen können. Das Angebot finden Sie hier.

 

Einen schönen Schulstart nach dem verlängerten Wochenende wünscht 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 25.10.2021

Liebe Schüler*Innen,

liebe Eltern,

 

die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock wurden von der Landesregierung mit der Durchführung des Projektes „schugi-MV“ (Wissenschaftliche Begleitung der Schulöffnung unter Pandemiebedingungen in Mecklenburg-Vorpommern) beauftragt.

Das Ziel dieser Umfrage ist die Analyse der gegenwärtigen Herausforderungen, die Schüler*Innen, Lehrer*Innen, Eltern und Schulleiter*Innen unter Pandemiebedingungen erleben. 

Wir bitten daher um rege Teilnahme!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 18.10.2021

Liebe Schüler*Innen, 

liebe Eltern,

 

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat eine neue Handlungsempfehlung für Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE-Fließschema) erarbeitet. Die Schul-CoronaVerordnung setzt dieses ARE Schema für die Schulen um. Nach dem bisherigen ARE-Schema bestand bei schweren Symptomen ein Betretungsverbot bis zur Vorlage eines aktuellen negativen Testnachweises, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen Test (Selbst- oder Schnelltest) ist. In Stufe 1 (grün) der risikogewichteten Einstufung des LAGuS konnte bei leichten Symptomen dieser Nachweis durch eine Antigen Selbsttestung ersetzt werden, wenn diese alle zwei Tage für 7 Tage durchgeführt worden ist.

Durch das neue ARE-Schema entfallen diese Anforderungen.

Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwar weiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler*Innen oder volljährige Schüler*Innen selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.

Ein Verbleib der Selbsterklärung in der Schule ist nicht erforderlich. Sie ist formfrei erklärbar. Treten bei Schüler*Innen, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schüler*Innen zweimal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 01.10.2021

Liebe Schüler*Innen,

liebe Eltern, 

 

nach den Herbstferien besteht unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf und in allen schulischen Anlagen sowie im Unterricht für 14 Tage. Die Schüler*Innen müssen bei Schulantritt am Montag (11.10.21) die Erklärung über das Reiseverhalten vorlegen. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Schüler*Innen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. 

 

Erstmal wünschen wir euch jedoch erholsame Herbstferien und bleibt gesund! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 28.09.2021

Liebe SchülerInnen,

liebe Eltern, 

 

laut Schul-Corona-Verordnung gilt ab morgen wieder Maskenpflicht in und auf allen schulischen Anlagen sowie im Unterricht, da der Landkreis Vorpommern-Greifswald drei Tage in Folge “gelb” eingestuft worden ist.

 

Herzliche Grüße 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 25.08.2021

Liebe SchülerInnen,

liebe Eltern, 

 

aktuelle Formulare sind jetzt auch digital auf unserer Homepage zu finden. 

Sollte Interesse an einer Covid-19-Schutzimpfung bestehen, so bitte das ausgefüllte Formular (Meldebogen) noch an den Klassenlehrer übermitteln. Die Frist endet bereits morgen! 

 

Herzliche Grüße 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 30.07.2021

Liebe SchülerInnen, 
liebe Eltern,


wir freuen uns am Montag, den 02.08.2021 um 8.15 Uhr mit einem vollständigen Präsenzunterricht unter festgelegten Hygienebedingungen beginnen zu dürfen.
Alle SchülerInnen müssen bei Betreten des Schulhofs das vollständig ausgefüllte Formular zur Gesundheitsbestätigung vorlegen, ansonsten dürfen sie das Schulgelände nicht betreten. In den ersten 14 Tagen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Schulgebäuden, im Unterricht und auch im Freien, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (Coronaverordnung).

SchülerInnen ist der Schulbesuch untersagt, wenn sie unter einer der folgenden Symptomatik leiden:

 

  • Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)
  • Halsschmerzen
  • Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)
  • Fieber (38 °C bei Schulkindern)
  • Kopfschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
  • Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)


Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoC-Antigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, notwendig. Die Testzentren für die Bürgertestung in M-V (z. B. Apotheken) dürfen diese Testung nicht durchführen.
Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden. Bei SchülerInnen ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.  SchülerInnen mit höherem Risiko für einen schweren COVID19-Krankheitsverlauf dürfen auf Antrag bei der unteren Schulbehörde in Distanz unterrichtet werden. Bestehende Anträge können von der unteren Schulbehörde auch verlängert werden.
Alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 8 – 12 begeben sich bei Schulantritt sofort in ihre Klassenräume!

 

Aufteilung Klassen und Klassenräume

 

KlasseRaumLehrer
8aC15Herr Stelzer
8bC11Frau Pienkny
8cC13Herr Kalinowski
9aE05Frau Roth
9bE03Herr Sulikowski
9cE01/E09Frau Zarnodt
10aE04Frau Durak-Melnik
10bE02Herr Hannebauer
10cE06Frau Kopf
11aB07Frau Rohde
11bA06Herr Koch
11cB08Frau Janusz
12aA04Frau Werner
12bB10Herr Feist
12cB09Frau Braatz
12dA03Herr Hower

 

Unseren neuen SchülerInnen der Klassen 7 zuallererst einmal ein herzliches Willkommen! 

Ihr werdet auf dem C-Hof ab 8.00 Uhr empfangen und um 8.15 Uhr euren neuen Klassenlehrern zugeteilt. Für den ersten Schultag sind ein Block, Stifte, ein Hefter und bequeme Kleidung ausreichend! Denkt daran, genügend Essen und Getränke dabei zu haben!
Die SchülerInnen aller Jahrgangsstufen 7-12 haben am ersten Schultag von der 1.-6. Stunde zu folgenden neuen Unterrichtszeiten im Klassenverband. Der reguläre Stundenplan startet ab 03.08.2021.
Grundsätzlich besteht für SchülerInnen, für Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie ReferendarInnen weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. SchulCorona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es bleibt beim bisherigen Verfahren und wie die bestehende Regelung es bereits vorsieht, so werden folgende Bescheinigungen anerkannt:

 

  1. mittels eines anerkannten Schnelltests in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte,
  2. durch Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einem anerkannten Testzentrum,
  3. durch Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einer anerkannten Teststelle oder
  4. durch Vorlage einer Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen SchülerInnen über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit.


Welches Testverfahren favorisiert wird, steht den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen SchülerInnen frei.
Die SchülerInnen müssen am Montag zu Unterrichtsbeginn entweder eine derartige Bescheinigung vorlegen oder einen Selbsttest in der Schule durchführen. Dazu ist die Vorlage der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Eine Beschulung der SchülerInnen erfolgt nur bei Vorlage einer Bescheinigung des Negativtestes oder mit der Einverständniserklärung der Durchführung der Selbsttests in der Schule. Liegt dies nicht vor, müssen die SchülerInnen von der Schule abgeholt werden.

 

Wir freuen uns Euch wiederzusehen und wünschen allen einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 26.05.2021

Liebe SchülerInnen,

liebe Eltern, 

 

davon ausgehend, dass der Inzidenzwert im Landkreis Vorpommern-Greifswald heute auch unter 50 ist, freuen wir uns, am Donnerstag, dem 27. Mai, wieder alle SchülerInnen im Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen begrüßen zu dürfen. Es wird dann für alle der Testtag sein, also vergessen Sie bitte nicht, Ihrem Kind die erforderlichen Formulare mitzugeben. Das Formular zur Gesundheitsbestätigung ist nicht mehr erforderlich. Die Masken- und Testpflicht sowie der Hygieneplan der Schule behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit. 

 

Herzliche Grüße 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 20.05.2021

Liebe SchülerInnen, 

liebe Eltern, 

 

nach Pfingsten fangen wir nach heutigem Kenntnisstand am Mittwoch, dem 26. Mai, mit dem Wechselunterricht der Gruppe 2 an. Ihre Kinder müssen bei Schulantritt das Formular zur Gesundheitsbestätigung vorlegen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung der Selbsttests. Die Testung findet laut Beschluss der Schulkonferenz in der Schule statt und kann somit nicht im Vorhinein zu Hause durchgeführt werden. Ausnahmen der Testung sind in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geregelt. Es kann auch ein Genesenennachweis vorgelegt werden, wenn die Erkrankung 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Die Nachweise zur Ausnahme der Testung sind von anerkannten Stellen ausgefüllt vorzulegen, eine Bescheinigung mit Unterschrift der Eltern erlaubt keine Ausnahme der Testung. Sollte Ihr Kind keinen entsprechenden Nachweis zur Ausnahme der Testung oder keine Einwilligungserklärung zur Testung und das Gesundheitsformular nicht vorlegen können, muss es von der Schule abgeholt werden und darf nicht in den Unterricht. Die Testtage nach Pfingsten werden Mittwoch (26.Mai) und Freitag (28.Mai) sein. 

 

Wir wünschen allen erholsame Pfingsttage mit hoffentlich viel Sonnenschein! 

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 12.05.2021

Liebe SchülerInnen,

liebe Eltern,

 

wir freuen uns ab Montag, dem 17. Mai, wieder alle Jahrgangsstufen im Wechselunterricht zu folgenden Unterrichtszeiten begrüßen zu dürfen. Wir beginnen mit dem Wechselunterricht der Gruppe 1. Der Wechselunterricht in Gruppeneinteilung betrifft alle Jahrgangstufen 7 – 11. Für die Gruppen im Präsenzunterricht besteht eine Präsenzpflicht. Die Gruppen in Distanz erhalten Aufgaben, keinen Unterricht. Bei Schulantritt ist das Formular zur Gesundheitsbestätigung vorzulegen und die SchülerInnen unterliegen der Testpflicht. Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Kind die Einverständniserklärung für die Testung mitzugeben. Der Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte dieser Test abgelehnt oder die Einwilligungserklärung nicht vorgelegt werden, darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen und muss abgeholt werden. Außerdem darf Ihr Kind die Schule nicht betreten, wenn eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik vorliegt. Es gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden bzw. im Unterricht. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht einen gelingenden Schulstart!

 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 11.05.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern, 

 

nach einem Jahr Pandemie, in welchem wir gemeinsam viele Herausforderungen bewältigen und uns alle an eine ungewohnte Form des Distanzunterrichtes gewöhnen mussten, hat das EDPG in diesem Zusammenhang auftretende Probleme seitens der SchülerInnen sowie der Lehrkräfte gesammelt und aufgearbeitet. Nach heutigem Beschluss der Lehrerkonferenz bildet folgende Handlungsgrundlage innerhalb des Distanzunterrichtes den Leitfaden für diesen Unterricht. Wir hoffen damit, dass eine kriteriengeleitete und noch bessere Zusammenarbeit in dieser ungewöhnlichen Zeit möglich ist. 

Das Ministerium bietet den SchülerInnen Unterstützung bei außerschulischen Lern- und Förderprogrammen. Dafür nehmen Sie bitte folgendes Hinweisschreiben zur Kenntnis.

 

Bleiben Sie gesund! 

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 06.05.2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern und KollegInnen,

seit März 2021 wurden den Schulen freiwillige Selbsttests zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der Testpflicht durch das Bundesinfektionsschutzgesetz wird ab dem 28. April 2021 gemäß der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Bitte lesen Sie dazu den Elternbrief der Ministerin. Diese Testungen müssen zweimal wöchentlich durchgeführt werden und bilden neben der möglichen Selbsterklärung die Grundlage zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Damit Ihr Kind an dieser Testung in der Schule teilnehmen kann, muss die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden. Die Informationen zur Datenverarbeitung und -verwendung im Rahmen der Einführung der Testpflicht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.

Wir beginnen an unserer Schule am Mittwoch (28.April) und Freitag (30.April) mit der verpflichtenden Testung. In den folgenden Wochen werden die Testtage Montag und Donnerstag sein.

Die Verpflichtung gilt nicht für SchülerInnen, die an Abschlussprüfungen teilnehmen. Die freiwillige Testung vor Beginn der Prüfung wird jedoch weiterhin ausdrücklich empfohlen.

Im Rahmen der Änderung der Versetzungsverordnung werden von den KlassenlehrerInnen bis zum 20. Mai 2021 Beratungsgespräche angeboten. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass Sie für eventuelle persönliche Gespräche vor Ort an der Schule unter geltenden Hygienebedingungen ebenfalls einen negativen Selbsttest vorlegen müssen.

Wir wünschen allen unseren SchülerInnen im Distanzunterricht und den Vorabschlussklassen weiterhin viel Erfolg!

Für unsere Abiturienten drücken wir die Daumen und wünschen viel Glück in den verbleibenden Prüfungen!

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 23.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab dem 28. April 2021 wird die Testpflicht an Schulen eingeführt. Erste Informationen dazu entnehmen sie bitte dem Bildungsserver. Konkrete Informationen zu unserer Schule folgen.

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 19.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

laut aktueller Coronaverordnung gelten ab einschließlich dem 19. April 2021 landesweit die Regelungen gemäß §7c zum Schulbetrieb. Die Regelung des Satzes 1 bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt. Die 7-Tage-Inzidenz am siebten Tag dieser Frist in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ist ausschlaggebend für den sich daran ab dem darauffolgenden Tag anschließenden Schulbetrieb. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 150, gelten dort die Regelungen gemäß § 7b zum Schulbetrieb. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt bei 150 oder höher, gelten dort die Regelungen gemäß § 7c zum Schulbetrieb. Dies gilt so lange, bis die 7-Tage-Inzidenz an einem Mittwoch einen geänderten Schulbetrieb ab der darauffolgenden Kalenderwoche gemäß den Absätzen 2 bis 4 ermöglicht.

Die Abschlussprüfungen der 12. Klassen finden nach Plan statt und die 11. Klassen verbleiben vollständig im freiwilligen Präsenzunterricht. Bitte beachten Sie den aktuellen Hygieneplan sowie das Fließschema. Sollte Ihr Kind bei aufgetretener Symptomatik zu Hause geblieben sein, beachten Sie bitte das hier verlinkte Formular zur Selbsterklärung.

Wir wünschen allen im Distanzunterricht verbleibenden Klassen viel Erfolg und vor allem Gesundheit!

Euer EDPG

Mitteilung vom 15.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und liebe Kollegen,

mit dem Inzidenzwert vom Mittwoch (14.4.2021) von weit über 150 ist der Schulbesuch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7-10 ab Montag, dem 19.04.2021, bis Freitag, dem 23.04.2021, untersagt und die Schülerinnen und Schüler wechseln in den Distanzunterricht. Sollte der Inzidenzwert am folgenden Mittwoch (21.04.2021) weiter über 150 liegen, gilt der Distanzunterricht für eine weitere Woche. Sollte an diesem Mittwoch der Inzidenzwert von 150 unterschritten werden, beginnt ab Montag, dem 26.04.2021, der Wechselunterricht der Gruppe 1.

Die 11. Klassen erhalten ab Montag, dem 19.04.2021, die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme am Unterricht ohne Gruppenaufteilung. Der Unterricht in allen Unterrichtsfächern wird also für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 angeboten, die Präsenzpflicht ist jedoch aufgehoben.

Für die 11. Klassen gelten dann ab Montag (19.04.) verkürzte Unterrichtszeiten.

Sollten sich Veränderungen hinsichtlich der Schulorganisation aufgrund neuer Verordnungen ergeben, werden Sie auf diesem Wege informiert.

 

Viel Gesundheit wünscht eure Schulleitung!

Unterrichtszeiten Klasse 11

 

1./28.159.35
3./4.9.4511.05
5.11.1511.55
Pause11.5512.25
6.12.2513.05
7.13.1513.55
8./9.14.0515.00

Mitteilung vom 14.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

hinsichtlich des Ortes der freiwilligen Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler kommt es nach Abstimmung der Schulkonferenz gemäß § 76 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Beschluss, dass das Angebot dieser Selbsttestung weiterhin vor Ort in der Schule erfolgt. Es ergeben sich damit KEINE Möglichkeiten der Ausgabe der Selbsttests in die Häuslichkeit oder eine Option der Wahl des Testortes. Bitte denken Sie daran, Ihren Kindern die Einwilligungserklärung mitzugeben, falls Sie das Angebot der freiwilligen Selbsttestung wahrnehmen möchten.

 

Bleiben Sie gesund!

Eure Schulleitung.

Mitteilung vom 12.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
es gelten ab heute neue Anforderungen an den Gesundheitszustand Ihrer Kinder für den Schulbesuch. Sie finden Sie hier nach Vorgehensweise aufgelistet:
Sofern eine die Atmung betreffende Symptomatik auftritt, ist der Schulbesuch untersagt. Häufige Symptome bei einer CoVid-19-Infektion sind:
• Fieber
• Geruchs- oder Geschmacksstörungen
• Halsschmerzen
• Husten
• Schnupfen
• Kopf- und Gliederschmerzen
• Durchfall
Bereits bei Auftreten eines der aufgeführten Symptome ist der Schulbesuch untersagt. Sie werden aufgefordert, den Kinder- oder Hausarzt aufzusuchen und einen PCR-Test vornehmen zu lassen.
Sofern ein negatives Testergebnis und kein Fieber vorliegen, kann der Besuch der Schule fortgesetzt werden.
Sofern ein negatives Testergebnis und eine Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder Fieber vorliegen, ist die Schülerin oder der Schüler durch den Kinder- oder Hausarzt krankzuschreiben. Die Wiederaufnahme des Schulbesuches erfolgt dann nach ärztlichem Urteil.
Sofern ein positiver PCR-Test vorliegt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen der Isolierung und Quarantäne. Nach 14-tägiger Isolierung muss vor dem erneuten Schulbesuch ein negativer Antigen-Test durch einen Arzt attestiert werden.
Sofern Sie nach auftretender Symptomatik als Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen PCR-Test ablehnen, erfolgt ein 14-tägiges Besuchsverbot für unsere Schule.
Wir wünschen uns, dass wir alle gesund bleiben!

Eure Schulleitung

Mitteilung vom 07.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

hier geht es zum aktuellen Gesundheitsformular:

Gesundheitsformular

Mitteilung vom 07.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

wir verbleiben nach den Ferien weiter im Wechselunterricht. Die Regelung sieht vor, dass die Gruppe 1 und Gruppe 2 nun in einem wöchentlichen Wechsel unterrichtet werden sollen. Wobei wir mit der Gruppe 1 am Do (08.04.) und Fr (09.04.) beginnen.

Für die Unterrichtstage im Präsenzunterricht herrscht auch eine Präsenzpflicht. Nur die Schüler*innen, die vom Schulamt genehmigt in Distanz zu unterrichten sind,  verbleiben im Distanzunterricht. Die Gruppen, die an Tagen nicht in Präsenz unterrichtet werden, erhalten Aufgaben, keinen Distanzunterricht.

Der Unterricht wird nach geregeltem Stundenplan und zu folgenden Unterrichtzeiten erteilt. Der Sportunterricht findet im Freien und kontaktlos statt. Das Ganztagsschulangebot findet nicht statt.

Die Schüler*innen müssen bei Schulankunft das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Gesundheitsbestätigung vorlegen.

Es gelten weiterhin die bestehenden und bekannten Hygieneregeln. Die Schüler*innen dürfen sich in den Pausen nur in den für sie vorgesehenen Schulhofbereichen aufhalten. In den Schulgebäuden und im Unterricht muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.

Auch nach den Ferien gibt des für die Schüler*innen die Möglichkeit einen Selbsttest durchzuführen. Für genaue Informationen nehmen Sie bitte den Elternbrief zur Kenntnis und geben bei Inanspruchnahme Ihrem Kind die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit. Diese Selbsttests sind absolut freiwillig und kostenlos.

Die Cafeteria ist nicht besetzt, geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichend Essen und Trinken mit.

Empfohlen wird auch, die Schließfächer nur unter besonderen Umständen zu benutzen. Da der Unterricht nicht täglich erfolgt, werden die Lehrmittel zu Hause benötigt. Außerdem kann es jederzeit zu einer unerwarteten Quarantäneanordnung kommen und dann fehlen die Lehrmittel ebenso.

 

Eure Schulleitung.